Gabriele Zimmermann

Alter: 59
Beruf: Diplompädagogin (Musikerziehung/Germanistik)
Tätigkeit: Theaterpädagogin, Klavierlehrerin, Rentnerin
Familie: ein Sohn, 29 Jahre alt
Stadtteil: Reutershagen
Rostock ist: eine Stadt, in der sich die Bewohner wohl fühlen sollen – in der Familie, in der Ausbildung, in der Arbeit und in der Freizeit.
Kinder und Jugendliche bedürfen besonderer Zuwendung: im familiären, schulischen und Freizeitbereich. Hier einige Denkanstöße:
1. Bildung und Erziehung ist in erster Linie Aufgabe der Familie. - Gewalt, Fehlen emotionaler Bindungen, daraus resultierend verhaltensgestörte Kinder gibt es nicht nur in sozial schwachen Familien. - Eltern haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.
2. Bildung und Erziehung erfolgt auch in den Kitas. - Die Ausbildung der Erzieherinnen für Kitas ist fachlich und pädagogisch unzureichend, da sie zu allgemein auf unterschiedlichste Einsatzmöglichkeiten ausgerichtet ist (Heime, Kindertagesstätten, Internate, Schülerheime, Freizeiteinrichtungen, Betreutes Wohnen...). - Die Ausbildung selbst muß zielgerichtet auf einzelne Altersstufen erfolgen (z.B. Ausbildung NUR als Kita-Erzieherin oder NUR als Streetworker). - Notwendig ist vor der Ausbildung ein Nachweis der Eignung und Praktika.
3. Bildung und Erziehung setzt sich in den Schulen fort.
- Kinder und Jugendlichen müssen eine effektive Schulbildung und Ausbildung erhalten.
- Dazu gehört die tatsächliche Durchsetzung des finnischen Schulsystems: Kleine Klassen, 2 Lehrer pro Klasse im Unterricht, Nachmittagshilfen, echte Ganztagsschulen.
- Eigenständigkeit der Schulen bedeutet auch eigenständige Entscheidungen über Lehrer. Dem entgegengesetzt ist der Lehrer als unkündbarer Beamter. - Es ist notwendig, die Lehrpläne zu reformieren unter dem Aspekt: Was ist Allgemeinwissen?
- Dieses Allgemeinwissen kann bis zur Klasse 6 oder 7 vermittelt werden. Dann sollten Eltern und Lehrer imstande sein, die Fähigkeiten und Neigungen der Schüler zu erkennen und speziellen weiterführenden Unterricht zu empfehlen.
- Interessanter Unterricht muß fachübergreifend sein in musischen Fächern wie Deutsch, Kunst, Musik, damit verbunden Geschichte.
4. Bildung und Erziehung erfolgt durch motivierte und qualifizierte Pädagogen.
- Auch in der Lehrerbildung ist die wichtigste Voraussetzung die Eignung, nachgewiesen in Praktika, und nicht der Numerus Clausus.
- Die Lehrer-Studiengänge werden permanent erschwert durch Dozentenmangel. Abschlüsse in der Regelstudienzeit sind deshalb kaum möglich.
5. Freizeit- und kulturelle Institutionen
- Der Zugang zu außerunterrichtlichen Institutionen muß jedem Kind möglich sein.
- Freizeit-Institutionen können finanziell nicht selbständig arbeiten, sie bedürfen der Unterstützung des Staates.
- Förderung der Kultur ist eine der Hauptaufgaben staatlicher Behörden.

