13.12.2004

Innenministerium bestätigt Position von Bündnis 90

??Wir fühlen uns in der Diskussion mit der amtierenden Oberbürgermeisterin um die Rechte der Bürgerschaft durch das Innenministerium voll bestätigt?, erklärte die Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90, Frau Maxi Malzahn, zu einem Schreiben des Innenministeriums vom 9.Dezember 2004.

Hintergrund ist der Streit zwischen der Bürgerschaft und der amtierenden Oberbürgermeisterin über die Rechte und Befugnisse zu Organisationveränderungen bis zur Neuwahl eines Oberbürgermeisters durch die Rostocker Bevölkerung.

Nunmehr hat das Innenministerium als Rechtsaufsichtsbehörde noch einmal klargestellt, dass der Zuschnitt der Aufgaben- bzw. Dezernatsbereiche der Beigeordneten der Zustimmung der Bürgerschaft bedarf. Der Oberbürgermeister ist daher ohne entsprechende Beschluss nicht befugt, Organisationseinheiten oder Stellen von nicht nur untergeordneten Bedeutung aus den Dezernatsbereichen herauszulösen herauszulösen und neu zuzuordnen.

??Weiterhin?, so das Innenministerium wörtlich, ??ist der Oberbürgermeister an durch die Bürgerschaft zu beschlie?ende Grundsätze zur Führung der Verwaltung gebunden. Ein solcher Grundsatz kann auch darin gesehen werden, eventuell nur kurzlebige ?nderungen der Organisationsstruktur, sofern sie nicht ohne Reibungsverluste rückabgewickelt werden, im Interesse einer in kontinuierlichen Strukturen arbeitenden Verwaltung zu untersagen oder unter einen Zustimmungsvorbehalt zu stellen.?

??Damit?, so ergänzte der Fraktionsvorsitzende der SPD Jochen Schulte, ??nimmt das Innenministerium genau die Gedanken auf, die durch die antragstellenden Fraktionen in beiden Bürgerschaftssitzungen zur Begründung des Antrages ausführlich dargelegt wurde.