24.01.2004
VerstoÃ? gegen demokratische Spielregeln
...durch Anhebung der Hürde für den Fraktionsstatus mit der geplanten �nderung der Kommunalverfassung
PDS und SPD beabsichtigen im Schweriner Landtag mit der �nderung der Kommunalverfassung auch eine Anhebung der Mindestgrö�en für kommunale Fraktionen. Derzeit sind regelmä�ig zwei Mitglieder notwendig. Geht es nach den Wünschen von SPD und PDS sind in kommunalen Vertretungen ab 25 Mitgliedern künftig drei, in kommunalen Vertretungen ab 37 künftig vier Mitglieder notwendig, um den Fraktionsstatus zu erlangen. Der Landtag wird abschlie�end am 28. Januar beraten. Wir als Kreisvorstand haben uns entschieden gegen diese �nderung der Kommunalverfassung ausgesprochen.
Schreiben vom 24.01.2004 des Kreisvorstandes an die Vorsitzenden der Landtagsfraktionen Frau Gramkow (PDS), Herr Rehberg (CDU) und Herr Schlotmann (SPD):
"Am 14. Januar hat der Innenausschuss des Landtages seine Beschlussempfehlung zur Novellierung der Kommunalverfassung beschlossen. Darin ist neben vielen sinnvollen Neuerungen aber auch eine Regelung enthalten, die geeignet ist, das kommunalpolitisches Engagement der Bürgerinnen und Bürger gravierend zu erschweren. Es handelt sich um die Anhebung der Mindestgrö�e für Fraktionen in den Stadtvertretungen und Kreistagen. Statt bisher zwei Mitgliedern werden abhängig von der Grö�e der kommunalen Vertretung künftig bis zu vier Mitglieder notwendig sein, um eine Fraktion bilden zu können.
Wie Sie wissen, sind mit dem Fraktionsstatus wichtige demokratische Möglichkeiten verbunden, wie etwa das Akteneinsichtsrecht, das Recht auf Einberufung einer Sitzung der Vertretung sowie das Recht, eine Stellungnahme der Verwaltungsspitze zu verlangen. Auch die Mitgliedschaft in den Ausschüssen gestaltet sich für einzelne Mitglieder deutlich schwieriger.
Der Innenausschuss des Landtages argumentiert, dass mit der Aufhebung der Fünf-Prozent-Hürde künftig eine Vielzahl von Kleinstfraktionen die Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungen gefährden könnten. Das Landesverfassungsgericht hat jedoch anlässlich der Entscheidung zur Fünf-Prozent-Hürde auf kommunaler Ebene ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretung kein hinreichendes Argument zur Begründung einer Prozent-Klausel ist.
Durch die Anhebung der Fraktionsgrö�en wird jedoch nicht nur einfach eine Art Fünf-Prozent-Klausel für die Erlangung des Fraktionsstatus eingeführt. Vielmehr werden die Hürden hier deutlich angehoben. So wären künftig beispielsweise in Rostock für den Fraktionsstatus ca. 7,2 Prozent und in Wismar 8,1 Prozent der Wählerstimmen notwendig, dem gegenüber in Neubrandenburg etwa 9,2 Prozent.
Das Urteil des Landesverfassungsgerichtes zur Fünf-Prozent-Hürde wird möglicherweise dazu führen, dass es künftig eine grö�ere Pluralität politischer Meinungen in den kommunalen Vertretungen geben wird. Das ist gut so. Allerdings ist eine Masseninflation von Fraktionsbildungen eher unwahrscheinlich. Eine Prozenthürde für die Bildung von Fraktionen einzuführen, wäre im Vergleich mit den Regelungen anderer Bundesländer aus unserer Sicht durchaus nachvollziehbar. Weshalb aber ein derart gravierender Unterschied in der Behandlung von zum Beispiel Rostock etwa gegenüber Neubrandenburg gesetzlich verankert werden soll, ist unverständlich und für uns nicht akzeptabel.
Angesichts der gro�en Anzahl von Nichtwählern und den Schwierigkeiten aller Parteien, Kandidatinnen und Kandidaten auf kommunaler Ebene zu finden, sollte das kommunalpolitische Engagement von Bürgerinnen und Bürgern in jeder Weise unterstützt werden. Mit der geplanten Regelung würde hingegen dieses Engagement künftig deutlich behindert werden. Auch die kommunalen Spitzenverbände haben sich deswegen gegen diese Regelung ausgesprochen. Fraktionen erhalten eine angemessene finanzielle Ausstattung, welche die Einrichtung etwa einer Fraktionsgeschäftsstelle ermöglicht. Wir kennen aus den Erfahrungen der Rostocker Fraktion Bündnis 90 die Argumentation seitens der SPD hinsichtlich der Kosten. Die Kosten je Einwohner betragen zum Beispiel für die Bürgerschaft Rostock trotz sechs Fraktionen ca. 3,50 EURO. Für das entscheidende Gremium der kommunalen Selbstverwaltung ist das aus unserer Sicht vertretbar.
Es wird auch vernachlässigt, dass ohne funktionierende Geschäftsstelle, jedes Mitglied einer Gemeindevertretung seine Recht selbst wahrnehmen müsste und eine WählerInnengruppe die z.B. mit 6 % keine eigene Fraktion bilden könnte, diese maximal nutzen muss. Der hierdurch entstehende Aufwand für die Betreuung und Beratung der Einzelabgeordneten durch die Verwaltung ist wesentlich höher. Das politische Klima in einer Stadt leidet darunter, mit der Folge dass die Politikverdrossenheit in der Bevölkerung weiter zunimmt.
Wir bitten Sie hiermit, alles in Ihren Möglichkeiten liegende zu tun, um diesen Versto� auch gegen demokratische Spielregeln zu verhindern. Zudem bitten wir Sie, diesen Brief auch Ihren Kollegen im Innenausschuss zur Kenntnis zu geben."





